Alle wichtigen Informationen über LKW´s, Anhänger und Befristung der Fahrerlaubnis sind hier aufgeführt.
Was wird beim LKW Führerschein vorausgesetzt?
Was darf mit einem LKW Führerschein exakt gefahren werden und welche LKW Führerscheinklassen gibt es?
Hier findest Du die Antworten auf Deine Fragen!
15 Jahre
B
ab 18 Jahren
Führerscheinklasse C1 - mittelschwere LKW´s
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis maximal 7,5 t. Ein Anhänger darf zusätzlich benutzt werden wenn er die zulässige Gesamtmasse von 750 kg nicht überschreitet.
Falls die zulässige Gesamtmasse des Zuges oder Kraftfahrzeuges 7,5 t überschreitet muss im gewerblichen Güterverkehr der Führer mindestens 21 Jahre sein. Kann der Fahrzeugführer eine maßgebliche Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetzt vorweisen, liegt das Mindestalter bei 18 Jahren.
Generell ist eine Fahrerlaubnis bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet. Erwarb der Fahrzeugführer die Führerscheinklasse C1 nach dem 45. Lebensjahr, wird der Führerschein auf 5 Jahre befristet. Verlängerungen der Führerscheinklasse C1 sind durch Eignungsnachweis (Gesundheitszustand und Sehvermögen) möglich. Die Verlängerungsdauer beträgt 5 Jahre.
Voraussetzung ist der Besitz von Führerschein Klasse B.
Unveränderte Klasse C1 - alles wie vor dem 19.01.2013
15 Jahre
B, BE, C1
ab 18 Jahren
Führerscheinklasse C1E - mittelschwere LKW´s mit Anhänger
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis maximal 7,5 t und Anhänger über 750 kg Gesamtmasse.
Die Gesamtmasse von Anhänger + Zugfahrzeug darf nicht über 12 t liegen.
Falls die zulässige Gesamtmasse des Zuges oder Kraftfahrzeuges 7,5 t überschreitet muss im gewerblichen Güterverkehr der Führer mindestens 21 Jahre sein. Kann der Fahrzeugführer eine maßgebliche Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetzt vorweisen, liegt das Mindestalter bei 18 Jahren.
Generell ist eine Fahrerlaubnis bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet. Erwarb der Fahrzeugführer die Führerscheinklasse C1 nach dem 45. Lebensjahr, wird der Führerschein auf 5 Jahre befristet. Verlängerungen der Führerscheinklasse C1 sind durch Eignungsnachweis (Gesundheitszustand und Sehvermögen) möglich. Die Verlängerungsdauer beträgt 5 Jahre.
Mit der Berechtigung von Führerscheinklasse D1 darf auch die Klasse D1E gefahren werden.
Voraussetzung ist der Besitz bzw. die Fahrerlaubnis von Führerscheinklasse C1.
Klasse C1E - leicht abgeändert
50. Lebensjahr
B, C1
ab 18 Jahren
Führerscheinklasse C - schwere LKW´s
Kraftfahrzeuge mit einer unbeschränkten zulässigen Gesamtmasse und Anhänger bis maximal 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Falls die zulässige Gesamtmasse des Zuges oder Kraftfahrzeuges 7,5 t überschreitet muss im gewerblichen Güterverkehr der Führer mindestens 21 Jahre sein. Kann der Fahrzeugführer eine maßgebliche Grundqualifikation oder eine Berufsausbildung entsprechend dem Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetzt vorweisen, liegt das Mindestalter bei 18 Jahren.
Generell ist eine Fahrerlaubnis bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet. Erwarb der Fahrzeugführer die Führerscheinklasse C1 nach dem 45. Lebensjahr, wird der Führerschein auf 5 Jahre befristet. Verlängerungen der Führerscheinklasse C1 sind durch Eignungsnachweis (Gesundheitszustand und Sehvermögen) möglich. Die Verlängerungsdauer beträgt 5 Jahre.
Voraussetzung ist der Besitz bzw. die Fahrerlaubnis von Führerscheinklasse B.
Unveränderte Klasse C1 - alles wie vor dem 19.01.2013
5 Jahre
B, BE, C1E, T
ab 18 Jahren
Führerscheinklasse CE - schwere LKW´s mit Anhänger
Kraftfahrzeuge und Anhänger mit einer jeweils unbeschränkten zulässigen Gesamtmasse.
Falls die zulässige Gesamtmasse des Zuges oder Kraftfahrzeuges 7,5 t überschreitet muss im gewerblichen Güterverkehr der Führer mindestens 21 Jahre sein. Kann der Fahrzeugführer eine maßgebliche Grundqualifikation oder eine Berufsausbildung entsprechend dem Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetzt vorweisen, liegt das Mindestalter bei 18 Jahren.
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt. Danach wird erneut eine gesundheitliche Untersuchung hinsichtlich des Seh- und Belastungsvermögens sowie des allgemeinen Gesundheitszustandes durchgeführt.
Falls die Führerscheinklasse D1/D vorhanden ist, dürfen auch Fahrzeuge der Klasse D1E/DE geführt werden.
Voraussetzung ist der Besitz von Führerscheinklasse C
Unveränderte Klasse CE - alles wie vor dem 19.01.2013
50. Lebensjahr
M, L
ab 18 Jahren
Führerscheinklasse C1 - mittelschwere LKW´s
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis maximal 7,5 t. Ein Anhänger darf zusätzlich benutzt werden wenn er die zulässige Gesamtmasse von 750 kg nicht überschreitet.
Falls die zulässige Gesamtmasse des Zuges oder Kraftfahrzeuges 7,5 t überschreitet muss im gewerblichen Güterverkehr der Führer mindestens 21 Jahre sein. Kann der Fahrzeugführer eine maßgebliche Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetzt vorweisen, liegt das Mindestalter bei 18 Jahren.
Generell ist eine Fahrerlaubnis bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet. Erwarb der Fahrzeugführer die Führerscheinklasse C1 nach dem 45. Lebensjahr, wird der Führerschein auf 5 Jahre befristet. Verlängerungen der Führerscheinklasse C1 sind durch Eignungsnachweis (Gesundheitszustand und Sehvermögen) möglich. Die Verlängerungsdauer beträgt 5 Jahre.
Voraussetzung ist der Besitz von Führerschein KLasse B
50. Lebensjahr
BE, ggf. auch D1E
ab 18 Jahren
Führerscheinklasse C1E - mittelschwere LKW´s mit Anhänger
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis maximal 7,5 t und Anhänger über 750 kg Gesamtmasse.
Die zulässigen Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. Die Gesamtmasse von Anhänger + Zugfahrzeug darf nicht über 12 t liegen.
Falls die zulässige Gesamtmasse des Zuges oder Kraftfahrzeuges 7,5 t überschreitet muss im gewerblichen Güterverkehr der Führer mindestens 21 Jahre sein. Kann der Fahrzeugführer eine maßgebliche Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetzt vorweisen, liegt das Mindestalter bei 18 Jahren.
Generell ist eine Fahrerlaubnis bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet. Erwarb der Fahrzeugführer die Führerscheinklasse C1 nach dem 45. Lebensjahr, wird der Führerschein auf 5 Jahre befristet. Verlängerungen der Führerscheinklasse C1 sind durch Eignungsnachweis (Gesundheitszustand und Sehvermögen) möglich. Die Verlängerungsdauer beträgt 5 Jahre.
Mit der Berechtigung von Führerscheinklasse D1 darf auch die Klasse D1E gefahren werden.
Voraussetzung ist der Besitz bzw. die Fahrerlaubnis von Führerscheinklasse C1.
50. Lebensjahr
C1
ab 18 Jahren
Führerscheinklasse C - schwere LKW´s
Kraftfahrzeuge mit einer unbeschränkten zulässigen Gesamtmasse und Anhänger bis maximal 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Falls die zulässige Gesamtmasse des Zuges oder Kraftfahrzeuges 7,5 t überschreitet muss im gewerblichen Güterverkehr der Führer mindestens 21 Jahre sein. Kann der Fahrzeugführer eine maßgebliche Grundqualifikation oder eine Berufsausbildung entsprechend dem Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetzt vorweisen, liegt das Mindestalter bei 18 Jahren.
Generell ist eine Fahrerlaubnis bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet. Erwarb der Fahrzeugführer die Führerscheinklasse C1 nach dem 45. Lebensjahr, wird der Führerschein auf 5 Jahre befristet. Verlängerungen der Führerscheinklasse C1 sind durch Eignungsnachweis (Gesundheitszustand und Sehvermögen) möglich. Die Verlängerungsdauer beträgt 5 Jahre.
Voraussetzung ist der Besitz bzw. die Fahrerlaubnis von Führerscheinklasse B.
auf 5 Jahre
BE, C1E, T, ggf. D1E/DE
ab 18 Jahren
Führerscheinklasse CE - schwere LKW´s mit Anhänger
Kraftfahrzeuge und Anhänger mit einer jeweils unbeschränkten zulässigen Gesamtmasse.
Falls die zulässige Gesamtmasse des Zuges oder Kraftfahrzeuges 7,5 t überschreitet muss im gewerblichen Güterverkehr der Führer mindestens 21 Jahre sein. Kann der Fahrzeugführer eine maßgebliche Grundqualifikation oder eine Berufsausbildung entsprechend dem Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetzt vorweisen, liegt das Mindestalter bei 18 Jahren.
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt. Danach wird erneut eine gesundheitliche Untersuchung hinsichtlich des Seh- und Belastungsvermögens sowie des allgemeinen Gesundheitszustandes durchgeführt.
Falls die Führerscheinklasse D1/D vorhanden ist, dürfen auch Fahrzeuge der Klasse D1E/DE geführt werden.
Voraussetzung ist der Besitz von Führerscheinklasse C.
Die genauen Kosten für den LKW Führerschein können nicht allgemein bestimmt werden.
Das liegt zum einen daran, dass je nach dem Lernfortschritt des Fahrschülers unterschiedlich viele Fahrstunden anfallen. Ebenso können die Stundensätze, je nach Fahrschule, variieren. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Pflichtstunden für den LKW Führerschein kann man bei der Preisfindung als Grundlage verwenden. Hier muss man sich im klaren sein, dass von Fall zu Fall auch deutlich mehr Fahrstunden anfallen können.
5 überland Fahrstunden
2 Autobahn Fahrstunden
3 Nacht Fahrstunden
Berechnung: 10 Stunden zu je 75 Euro (fahrschulsabhängiger Stundensatz) = 750 € für praktische Pflichtstunden
6 Grundstoffstunden
10 Zusatzstunden
Grundbetrag plus Theorie sind ebenfalls von der Fahrschule abhängig und belaufen sich auf ca. 400 €.
Prüfungsanmeldung (Theorie und Praxis) ca. 300 €
TÜV Gebühren (Praxis und Theorie) ca. 160 €
In der Regel werden zu den berechneten Pflichtfahrstunden noch weitere Fahrstunden benötigt.
Zusatzkosten für Passfoto, Sehtest, erste Hilfekurs o.Ä. müssen zusätzlich berücksichtigt werden.
Anders als bei den herkömmlichen Führerscheinen ist die Gültigkeit beim LKW Führerscheinen. Wer lediglich einen LKW Führerschein in der Fahrschule macht, darf ohne die "Grundqualifikation für Berufskraftfahrer" nur privat und nicht gewerblich einen LKW fahren.
Auch hier gilt - keine Regel ohne Ausnahmen. Wer Beispielsweise den LKW Führerschein vor dem 10.09.2009 erworben hat, darf aufgrund des Besitzstandsschutzes, auch ohne die Grundqualifikation im Güterverkehr, LKWs fahren.
Weitere Vorschriften und Kosten für die Verlängerung des LKW Führerscheins
Alle fünf Jahre müssen Personen, die gewerblich LKW fahren, den LKW Führerschein verlängern. Dabei fallen folgende Kosten an:
Optional muss bei Verlängerung des Gefahrengutführerscheins mit ca. 200 € gerechnet werden.
Derzeit sind gewerbliche LKW Fahrer auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt. Der Staat reagiert darauf mit verschiedenen Fördermöglichkeiten und Bildungsgutscheinen. Besonders die Gruppe der Arbeitslosen, oder die von Arbeitslosigkeit bedroht sind wird beim machen des LKW Führerscheins besonders gefördert.