Die erste und einfachere Weise ist durch Unachtsamkeit oder Diebstal. Der Führerschein ist einfach nicht mehr auffindbar. Teurer wird es, wenn man den Führerschein durch einen Verstoß der Straßenverkehrsordnung (StVO) "verliert".
Im Folgenden werden beide Fälle beschrieben.
Es gibt einige Möglichkeiten des Fehlverhaltens im Straßenverkehr die einen Führerscheinentzug bzw. ein Fahrverbot nach sich ziehen. Bei rot über die Ampel, Alkohol am Steuer, Geschwindigkeitsüberschreitung usw.
Wie und wann es dazu kommt, hängt vom Vergehen ab und kann im Bußgeldkatalog eingesehen werden.
Im Bußgeldkatalog wird auch die Dauer des Fahrverbots und des Führerscheinentzugs aufgeführt.
Der Führerschein ist mindestens 6 Monate weg und muss neu gemacht werden.
Der Führerschein ist maximal 3 Monate weg und wird nach Ablauf des Fahrverbots wieder ausgehändigt.
In manchen Fällen ist eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) notwendig um den Führerschein wieder zu bekommen. Mehr dazu auf der Seite MPU.
Nimmt man im Straßenverkehr teil, muss nach deutschem Recht die Fahrerlaubnis mitgeführt werden.
Deshalb sollte bei Verlust des Führerscheins möglichst schnell ein neuer beantragt werden.
Bis der neue Führerschein bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden kann, muss mit 3 - 6 Wochen gerechnet werden. Die Abholung wird persönlich unter Vorlage von Personalausweis/Reisepass, oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt. Der Bevollmächtigte muss im Besitz einer schriftlichen und unterschriebenen Vollmacht des Angragstellers sein und sich ausweisen können.
Es ist kein Geheimnis mehr dass es Leute gibt, die wegen BTM oder Alkohol den Führerschein verloren haben und diesen einfach im Ausland (Polen, Tschechien...) neu machen. Doch was passiert bei einer Verkehrskontrolle? Nach einigen Gerichtsurteilen zu Folge, muss der Wohnsitz in dem Land sein, welche den Führerschein ausgestellt hat. Ein Amtsgericht hat sogar den Führerschein einbezogen obwohl der Angeklagte einen Wohnsitz im Ausland angemeldet hatte. Jedoch ist dieser nachweislich in Deutschland einem Vollzeitberuf nachgegangen und somit wurde der ausländische Wohnsitz und Führerschein nicht anerkannt.
Wenn der Führerschein verloren gegangen ist, kann dieser also nicht ohne weiteres im angrenzenden Ausland gemacht und zuhause weiter gefahren werden .
Ende 2013 überlegten die Koalitionspartner CDU und SPD Kleinkriminellen den Führerschein zu entziehen. Eine Testphase ist bereits in der Stadt Münster angelaufen. Hier kann man wegen Delikten wie Körperverletzung, Diebstahl oder Betrug den Führerschein verlieren.
Der Führerscheinentzug für kriminelle Straftäter hat Vor- und Nachteile.
Gerade für junge Menschen ist Mobilität ein wertvolles Gut und ein Verlust des Führerscheins kann mehr abschrecken als ein Bußgeld, das oft auch von den Eltern bezahlt wird.
Man kann sagen, je ländlicher der Wohnort desto wichtiger ist der Führerschein. In größeren Städten sind die öffentlichen Verkehrsmittel deutlich besser verfügbar als auf dem Land. Ein verlorener Führerschein bestraft einen Städter also nicht ganz so hart.